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ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
- Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich) Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich).
- Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen.
- Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
- An der Grenze muss der EU-Heimtierausweis dem Zoll vorgelegt werden.
- Hunde müssen vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.
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Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von anderen Haustieren aus einem EU-Land!
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- Man darf 10 Kleinnager (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Goldhamster, Chinchillas, Wüstenratten) nach Schweden einführen.
- Du darfst 3 Kaninchen nach Schweden einführen. Diese müssen sich jedoch die letzten 6 Monate oder seit der Geburt in deinem Eigentum befinden. Anderenfalls oder bei Einfuhr von mehr als 3 Kaninchen musst du eine Einfuhrgenehmigung beantragen.
- Du darfst 3 Kanarienvögel, Wellensittiche, Nymphensittiche oder Halsbandsittiche nach Schweden einführen. Diese müssen jedoch in Gefangenschaft gezüchtet sowie 6 Monate oder seit der Geburt in deinem Eigentum sein. Eine Einfuhrgenehmigung ist nötig bei der Einfuhr von mehr als 3 Vögeln oder anderen Papageienvögeln. Achtung: Bitte informiere dich wegen der akut grassierenden Vogelgrippe, ob sich an diesen Bestimmungen etwas geändert hat.
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Unter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:
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- Für das Tier muss ein Identitätsnachweis vorliegen, d.h., es muss durch Abstammungspapiere, eine Registrierung oder beispielsweise einen Equidenpass eindeutig zu identifizieren sein.
- Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.
- Übersteigt die Dauer der Fahrt 8 Stunden, so muss ein Fahrtenplan erstellt und von einem Tierarzt im Abreiseland begutachtet und per Unterschrift anerkannt werden.
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Bitte vergewissere dich vor der Abreise, beim Schwedischen Landwirtschaftamt, dass diese Bestimmungen nicht geändert wurden.
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Letzte Aktualisierung: Montag, 28. Juni 2010
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