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Für Patienten, die innerhalb Deutschlands oder in einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens reisen, gilt: Bei einem Urlaub bis zu 30 Tagen kann der Patient sämtliche Medikamente mitnehmen. Das betrifft auch starke Schmerzmittel wie Opioide, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Um die medizinische Notwendigkeit der Opioideinnahme zu dokumentieren, ist hierzu allerdings eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Darauf sind die Adresse des behandelten Arztes, wichtige Daten des Patienten und alles Wissenswerte über das Arzneimittel wie Handelsbezeichnung, Wirkstoffangabe, Darreichungsform, Wirkstoffkonzentration und Reichdauer der Verschreibung aufgeführt. Das Formular ist bei der Bundesopiumstelle in Bonn erhältlich, wird vom Arzt ausgefüllt und muss vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Sie können sich das benötigte Formular aber auch direkt hier als PDF-Datei herunterladen. Quelle: www.forum-schmerz.de
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