Besucherguide Schweden - Einfuhr von Haustieren nach Schweden

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Einfuhr von Haustieren nach Schweden

Hunde, Katzen und Frettchen

  • Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
    Hunde, Katzen und Frettchen, die in die EU oder innerhalb der EU reisen, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Beachte bitte, dass ein eigener Scanner mitgeführt werden muss, wenn der Chip nicht dem ISO-Standard entspricht. Ein Tier, das eine leserliche Tätowierung hat, die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurde, und einen Pass (siehe unten) hat aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht, benötigt keinen Chip.

  • Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein
    Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft werden. Die Grundimpfung kann bei einem mit Chip gekennzeichneten Tier durchgeführt werden, das mindestens 3 Monate (90 Tage) alt ist. Eine Impfung, die bei einem Tier ausgeführt wurde, das jünger als 3 Monate ist, ist für die Reise ungültig. In diesem Fall muss die Impfung gegen Tollwut wiederholt werden wenn das Tier mindestens 3 Monate alt ist.

    Nach der Grundimpfung musst du 21 Tage warten, bevor du mit dem Tier reisen kannst. Beispiel: Impfung am 1. März = Reisen ist ab dem 22 März möglich.
    Eine Auffrischung der Impfung wird entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers durchgeführt. Das letzte Gültigkeitsdatum der Impfung wird vom Tierarzt im Heimtierausweis (siehe unten) notiert. Wenn eine auffrischende Impfung innerhalb des gültigen Zeitraums vorgenommen wird, wird keine 21-tägige Wartezeit benötigt. Wenn hingegen die Auffrischimpfung zu spät erfolgt, gilt diese als neue Grundimpfung, mit einer Wartezeit von 21 Tagen zwischen Impfung und Antritt der Reise.

  • Die Tiere müssen einen Pass (Heimtierausweis) haben
    Tiere, die zwischen EU-Länder reisen, benötigen einen Pass, den Heimtierpass. Er wird von deinem Tierarzt ausgestellt. Der Pass ist ein Wertgegenstand. Bei Verlust ist er durch einen neuen zu ersetzen. Es ist nicht erlaubt, selbst Angaben über das Tier in den Pass einzutragen, Du kannst jedoch eine Adressänderung oder die Eintragung eines neuen Eigentümers selber vornehmen.

    Im Pass sind durchgeführte Behandlungen vom Tierarzt zu notieren. Bevor neue Angaben zur Behandlung eingetragen werden, ist die Identität des Tieres vom Tierarzt zu kontrollieren, so dass die Nummer des Microchips oder der Tätowierung mit der im Pass übereinstimmt. Dadurch bekommst du auch eine Bestätigung darüber, dass die Kennzeichnung noch lesbar ist.

  • Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp)
    Eine Entwurmung ist nicht mehr vorgeschrieben

  • Du musst die Einfuhr beim Zoll melden
    Die Einfuhr aller Tiere muss beim Grenzübertritt beim schwedischen Zoll gemeldet werden. Auf der englischsprachigen Internetseite des schwedischen Zollamtes (Tullverket) findest du mehr Information darüber wie du die Einfuhr meldest.

  • Versicherungen
    Es gibt zwar keine Pflichtversicherung für die Einfuhr nach Schweden, aber empfehlenswert ist eine Haftpflicht für Deinen Hund. Bedenke, dass Du als Halter haftest, wenn dein Hund Menschen, anderen Tieren oder auch Gegenständen Schaden zufügt. Im Schadensfall übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung dann die Kosten. Solche Tierversicherungen bietet zum Beispiel Agila an. Du weißt selber: Auch der wohlerzogenste Hund kann aus Versehen etwas kaputt machen, mal zuschnappen, wenn er sich bedroht fühlt oder sich vor Freude losreißen und auf die Straße laufen, wenn Frauchen auf der anderen Fahrbahnseite steht!

Kleinnager

  • Man darf 5 Kleinnager (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Goldhamster, Chinchillas, Wüstenratten) nach Schweden einführen.

Kaninchen

  • Du darfst 5 Kaninchen nach Schweden einführen. Diese müssen sich jedoch die letzten 6 Monate oder seit der Geburt in deinem Eigentum befinden. Anderenfalls oder bei Einfuhr von mehr als 5 Kaninchen musst du eine Einfuhrgenehmigung beantragen.

Vögel

  • Du darfst 5 Kanarienvögel, Wellensittiche, Nymphensittiche oder Halsbandsittiche nach Schweden einführen. Diese müssen jedoch in Gefangenschaft gezüchtet sowie 6 Monate oder seit der Geburt in deinem Eigentum sein. Eine Einfuhrgenehmigung ist nötig bei der Einfuhr von mehr als 5 Vögeln oder anderen Papageienvögeln.

Pferde

  • Für das Tier muss ein Identitätsnachweis vorliegen, d.h., es muss durch Abstammungspapiere, eine Registrierung oder beispielsweise einen Equidenpass eindeutig zu identifizieren sein.
  • Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.
  • Übersteigt die Dauer der Fahrt 8 Stunden, so muss ein Fahrtenplan erstellt und von einem Tierarzt im Abreiseland begutachtet und per Unterschrift anerkannt werden.
  • Du musst dem Grenzkontrolltierarzt die Ankunft der Pferde mindestens einen Arbeitstag im voraus ankündigen.

Stand der Informationen vom 7.7.2015. Besucherguide Schweden kann keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen geben.



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