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Besucherguide Schweden

Thema: Medizinische Versorgung

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Falls du medizinische Versorgung benötigst

Vårdcentral
Wenn du einen Arzt (Läkare) be­nötigst, solltest du eine so­genannte Vård­central (Behandlungs­zentrale) oder Hälso­central (Gesundheits­zentrum) auf­suchen. Die Öffnungs­zeiten sind in der Regel Mo-Fr von 8.00 - 17.00 Uhr.
Adressen und Öffnungszeiten -> findest du hier.

Außerhalb dieser Zeiten kannst du bei einem Not­fall auch ein Kranken­haus (sjukhus) auf­suchen oder den Not­ruf 112 wählen. (Auch aus jedem Handy­netz ohne Vor­wahl er­reich­bar). Bedenke aber, dass es 30 Minuten oder länger dauern kann, bis der Not­arzt bei dir ein­trifft. Rettungs­hub­schrau­ber gibt es nur in einigen wenigen Gebieten in Schweden.
Adressen und Öffnungszeiten -> findest du hier.

Bei Problemen mit den Zähnen kann dir ein Zahn­arzt (Tandläkare) helfen.
Adressen und Öffnungszeiten -> findest du hier.

Es gibt mehrere Apotheken-Ketten in Schweden. Eine da­von be­fin­det sich sicher­lich in deiner Nähe.
Apoteket AB | Apotek Hjärtat | Apoteksgruppen | DOZ Apotek | Kronans Apotek
Einige rezept­freie Medika­mente kann man auch im Super­markt kaufen. Diese be­fin­den sich meist im Kassen­bereich.

Auch unsere vier­beinigen Freunde können krank wer­den oder sich ver­letzen. Selbst­ver­stän­dlich gibt es auch in Schweden Tier­ärzte (Veterinär) und Tier­klinken (Djursjukhus).
Adressen und Öffnungszeiten -> findest du hier. Ver­schiebe und zoome die Kar­te auf die Region, in der du einen Tier­arzt suchst.

Welche Kosten fallen an

Elektronische Gesundheitskarte
Bevor du nach Schweden fährst, besorge dir bei deiner Kranken­kasse die Eu­ro­päische Kranken­versicherungs­karte (European Health Insurance Card). Oft ist diese aber auch in der Elek­tronischen Gesund­heits­karte integriert, die man hier in Deutschland z.B. bei seinem Haus­arzt vor­zei­gen muss. Schau ein­fach mal auf der Rück­seite dieser Karte nach.

Mit dieser Karte wirst du in Schweden zu den gleichen Bedingungen behandelt wie die Schweden selbst. Das heißt, wenn du älter als 20 Jahre bist, musst du bei jeder Behandlung 100 bis 350 Skr (ca. 9 - 30 €) Eigenanteil (je nach Provinz) zuzahlen. Bei einem stationären Aufenthalt beträgt der Eigenanteil 100 Skr pro Tag. In einem Zeitraum von 12 Monaten müssen aber maximal nur 1.200 Skr (ca 104 €) Eigenanteil gezahlt werden.

Sehr viele verschriebene Arzneimittel sind zu­zahlungs­pflichtig. Die Zu­zahlung kann zwischen 10% und 100% liegen. In einem Zeit­raum von 12 Monaten müssen aber maximal nur 2.400 Skr (ca 208 €) ge­zahlt werden.

Eine zahnärztliche Behandlungen kann sehr teuer werden, denn du musst wie die einheimischen Schweden auch, bis zu einer Grenze von 3.000 Skr (ca 259 €) alles selbst bezahlt. Von 3.000 - 15.000 Skr zahlst du 50% und über 15.000 fallen 15% an. Beträgt die Zahnarztrechnung z.B. 6.000 Skr, beträgt dein Anteil 4.500 Skr (ca 389 €). Bei einer Rechnung von 20.000 Skr sind 9.750 Skr (ca 843 €) fällig.
Ob deine gesetzlichen Krankenkasse diese Kosten erstattet, musst du bei deiner Sachbearbeiterin oder deinem Sachbearbeiter erfragen. Ein Auslands-Krankenschutz übernimmt die Kosten jedoch, falls im "Kleingedruckten" nichts anderes geschrieben steht.
Kinder und junge Erwachsene bis 24 Jahre werden beim Zahnarzt kostenlos behandelt.

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist auf jeden Fall ratsam, denn ein Unfall oder eine Erkrankung im Urlaub, sind an und für sich schon schlimm genug. Das Risiko sich dadurch in den finanziellen Ruin zu manövrieren sollte man tunlichst vermeiden. Am besten ist es, sich ausgiebig darüber zu informieren, welche Leistungen bei den Auslandskrankenversicherungen enthalten sind und verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. Wer sich auf eigene Faust damit schwer tut, kann sich auf der Internetseite von vit24 helfen lassen. Es handelt sich um ein Vergleichsportal für Reiseversicherungen, das einen guten Überblick verschafft und alle wichtigen Punkte, die beachtet werden müssen, aufführt. So zum Beispiel, ob bei Bedarf ein Krankentransport nach Hause in der Versicherung enthalten ist oder nicht.

Einfuhr von Medikamenten

Wenn du nach Schweden reist, darfst du deine Medikamente mitnehmen, solange sie für dich oder dein mitreisendes Haustier bestimmt sind und du sie aus medizinischen Gründen benötigst. Du musst nachweisen, dass die mitgeführten Medikamente für deinen persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Dies kann beispielsweise durch Belassen des Apothekenaufklebers mit deinem Namen auf dem Arzneimittel, durch Mitbringen einer Rezeptkopie oder eines Attestes deines Arztes erfolgen. Da du aus einem Land innerhalb des EWR einreist, darfst du einen Jahresvorrat an Medikamenten mitbringen.

Bei der Einfuhr von Schlafmitteln, Schmerzmitteln und ADHS-Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist die medizinische Notwendigkeit der Opioideinnahme zu dokumentieren. Hierzu ist eine ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erforderlich. Darauf sind die Adresse des behandelten Arztes, wichtige Daten des Patienten und alles Wissenswerte über das Arzneimittel wie Handelsbezeichnung, Wirkstoffangabe, Darreichungsform, Wirkstoffkonzentration und Reichdauer der Verschreibung aufgeführt. Das Formular ist bei der Bundesopiumstelle in Bonn erhältlich, wird vom Arzt ausgefüllt und muss vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Du kannst das benötigte Formular aber auch direkt hier als -> PDF-Datei herunterladen. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Arzneimittel, die Dopingsubstanzen wie z.B. Testosteron oder Wachstumshormone enthalten, dürfen maximal für einen 14-tägigen Vorrat eingeführt werden.

Vorstehende Informationen zur Einfuhr von Medikamenten stammen von der Seite Travelling with medicines der schwedischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel (Läkemedelsverket). Die letzte Aktualisierung erfolgte dort am 13.6.2022. Besucherguide Schweden kann keine Garantie übernehmen, dass die Angaben auch heute am 5.6.2023 noch aktuell sind. Bitte informiere dich vor deiner Abreise auf oben genannter Seite.

Letzte Aktualisierung: 10.05.2023