Tabakwaren sind nur für Personen ab 18 Jahre, alkohol. Getränke nur für Personen ab 20 Jahre gestattet.
Bei Mitnahme von größeren Mengen musst du im Fall einer Stichprobenkontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur deinen privaten Zwecken dienen.
Es gibt Einschränkungen für die Mitnahme von Fleisch und Fisch:
Es dürfen bis zu 1 kg konservierte Fleischprodukte in Dosen mitgenommen werden, sonstiges Fleisch und sonstige Fleischprodukte sind bis zu 15 kg pro Person gestattet. Fische sind ebenso bis zu 15 kg pro Person erlaubt, jedoch nur im gereinigten und ausgenommenen Zustand. Die Mitnahme von Rindfleisch und Fleischprodukten aus Großbritannien und Irland ist verboten.
Bei Einfuhr von zollfrei eingekaufter Ware oder Ware aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen) oder bei Einreise von den Aland-Inseln sind die erlaubten Mengen an Alkohol und Tabak noch geringer, außerdem gibt es Höchstgrenzen für Tee, Kaffee, Parfüm, Toilettenwasser und andere Waren.
Informationen über die Einfuhr von Medikamenten findest du auf -> dieser Seite.
Bitte beachte: Wenn du via Norwegen nach Schweden einreisen möchtest, gelten die genannten Richtmengen nicht. Bitte informiere dich -> auf dieser Seite.
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