Tiere: Hunde, Katzen und Frettchen Kleinnager Kaninchen Vögel Reptilien Aquarienfischen Pferde
Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
Hunde, Katzen und Frettchen, die in die EU oder innerhalb der EU reisen, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Beachte bitte, dass ein eigener Scanner mitgeführt werden muss, wenn der Chip nicht dem ISO-Standard entspricht. Ein Tier, das eine leserliche Tätowierung hat, die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurde, und einen Pass (siehe unten) hat aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht, benötigt keinen Chip.
Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft werden. Die Grundimpfung kann bei einem mit Chip gekennzeichneten Tier durchgeführt werden, das mindestens 12 Wochen alt ist.
Die Daten der Impfung müssen in den Tierpass oder die Gesundheitsbescheinigung eingetragen werden und es muss angegeben werden, dass der Mikrochip spätestens am selben Tag wie die Impfung implantiert und/oder ausgelesen wurde.
Nach der Grundimpfung musst du 21 Tage warten, bevor du mit dem Tier nach Schweden reisen darfst. Wenn ein älteres Tier innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer nachgeimpft wurde (Wiederholungsimpfung), ist keine Wartezeit von 21 Tagen erforderlich. Wenn hingegen die Auffrischimpfung zu spät erfolgt, gilt diese als neue Grundimpfung. Dann ist auch eine neue Wartezeit von 21 Tagen erforderlich, bevor das Tier wieder reisen kann.
Eine Impfung, die bei einem Tier ausgeführt wurde, das jünger als 12 Wochen ist, ist für die Reise ungültig. In diesem Fall muss die Impfung gegen Tollwut wiederholt werden wenn das Tier mindestens 12 Wochen alt ist.
Die Tiere müssen einen Pass (Heimtierausweis) haben
Tiere, die zwischen EU-Länder reisen, benötigen einen EU-Heimtierausweis. Der EU-Pass muss von einem Tierarzt ausgestellt werden.
Der Reisepass muss enthalten:
• Die ID-Nummer des Tieres und das Datum der ID-Kennzeichnung. Die ID-Nummer muss mit der Mikrochipnummer übereinstimmen. Wenn das Tier umgekennzeichnet wurde und somit zwei ID-Nummern hat, müssen beide in den Pass eingetragen werden.
• Impfung gegen Tollwut.
• Tierart, Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres.
• Name des Haustierbesitzers.
• Unterschrift des Haustierbesitzers
• Vom Tierazt durchgeführte Behandlungen. Bevor neue Angaben zur Behandlung eingetragen werden, ist die Identität des Tieres vom Tierarzt zu kontrollieren, so dass die Nummer des Microchips oder der Tätowierung mit der im Pass übereinstimmt. Dadurch bekommst du auch eine Bestätigung darüber, dass die Kennzeichnung noch lesbar ist.
Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp)
Eine Entwurmung ist nicht mehr vorgeschrieben.
Du musst die Einfuhr beim Zoll melden
Die Einfuhr aller Tiere muss beim Grenzübertritt beim schwedischen Zoll gemeldet werden. Auf der deutschsprachigen Internetseite des schwedischen Zollamtes (Tullverket) findest du mehr Information darüber wie du die Einfuhr meldest.
Versicherungen
Es gibt zwar keine Pflichtversicherung für die Einfuhr nach Schweden, aber empfehlenswert ist eine Haftpflicht für Deinen Hund. Bedenke, dass Du als Halter haftest, wenn dein Hund Menschen, anderen Tieren oder auch Gegenständen Schaden zufügt. Bei so einer großen Reise werden Tiere wahrscheinlich besonders nervös sein. Es ist wichtig sie zu beruhigen, damit sie nicht überraschend reagieren. Hier kann z.B. Hanföl Katze, Hund o.a. Tiere vor zu großem Stress bewahren. Das Hanföl wirkt entspannend und bei Bedarf auch schmerzlindernd. Du weißt selber: Auch der wohlerzogenste Hund kann aus Versehen etwas kaputt machen, mal zuschnappen, wenn er sich bedroht fühlt oder sich vor Freude losreißen und auf die Straße laufen, wenn Frauchen auf der anderen Fahrbahnseite steht!
Man darf 5 Kleinnager (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Goldhamster, Chinchillas, Wüstenratten) nach Schweden einführen.
Du darfst 5 Kaninchen nach Schweden einführen. Diese müssen sich jedoch die letzten 6 Monate oder seit der Geburt in deinem Eigentum befinden. Anderenfalls oder bei Einfuhr von mehr als 5 Kaninchen musst du eine Einfuhrgenehmigung beantragen.
Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Vögel müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.
Hühner, Truthähne, Perlhühner, Gänse, Wachteln, Fasane, Tauben, Rapphühner und Straußenvögel zählen nicht zu den Haustieren, wenn sie für folgende Zwecke gehalten werden: Zucht, Fleisch- und Eierproduktion, Verzehr, Auswilderung.
Reptilien, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Diese Bestimmungen gelten für Amphibien, Schlangen, Eidechsen und Schildkröten. Die Reptilien müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.
Eingeführte Fische dürfen nur in Aquarien gehalten werden. Sie dürfen unter keinen Umständen ausgesetzt oder als Köderfisch verwendet werden. Für die Einfuhr ist eine entsprechende Erklärung auszufüllen. Die Einfuhr ist bei der Zollbehörde/Grenzkontrolle anzuzeigen.
• Für das Tier muss ein Identitätsnachweis vorliegen, d.h., es muss durch Abstammungspapiere, eine Registrierung oder beispielsweise einen Equidenpass eindeutig zu identifizieren sein.
• Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.
• Übersteigt die Dauer der Fahrt 8 Stunden, so muss ein Fahrtenplan erstellt und von einem Tierarzt im Abreiseland begutachtet und per Unterschrift anerkannt werden.
• Du musst dem Grenzkontrolltierarzt die Ankunft der Pferde mindestens einen Arbeitstag im voraus ankündigen.
Stand der hier bereitgestellten Informationen vom 8.5.2023. Besucherguide Schweden kann keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität geben.
Quellen: Der schwedischen Zoll und das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket)
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Letzte Aktualisierung: 06.05.2023